CO2-Steuer 2026: Was Unternehmen über den neuen Preiskorridor wissen müssen

Die CO2-Steuer 2026 bewegt sich erstmals in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Damit endet die Phase fester CO₂-Preise. Statt eines politisch festgelegten Einheitspreises bestimmt ab 2026 ein Auktionsverfahren, wie viel Unternehmen für ihre CO₂-Emissionen zahlen. 

Dieser Artikel zeigt Ihnen, was sich 2026 konkret ändert, wie sich der CO₂-Preis auf Ihre Energierechnung auswirkt und welche Handlungsoptionen Sie jetzt haben.

 

7 Min.
25. Januar 2024
blog-teaser_CO2-Bepreisung Stand und Perspektiven für Unternehmen
CO2-Steuer 2026: Was Unternehmen über den neuen Preiskorridor wissen müssen
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Vom Festpreis zum Preiskorridor: Was sich 2026 ändert

Von 2021 bis 2025 legte der Gesetzgeber den CO₂-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) als festen Betrag fest. Unternehmen konnten mit einem klar definierten Aufschlag pro Tonne CO₂ kalkulieren. Diese Phase ist vorbei.

Ab 2026 gilt ein neues Verfahren: Die Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) werden erstmals versteigert (DEHSt, 2025). Das Umweltbundesamt hat die Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig mit der Durchführung dieser Versteigerungen beauftragt (UBA, 2025).

Preiskorridor 2026: Mindestens 55, höchstens 65 Euro

Der Gesetzgeber hat für 2026 einen Preiskorridor festgelegt. Der Mindestgebotspreis beträgt 55 Euro, der Höchstgebotspreis 65 Euro pro Tonne CO₂ (§ 12 Absatz 1 BEHV) (DEHSt, 2025).

Das heißt: Kein Unternehmen zahlt 2026 weniger als 55 Euro pro Tonne, aber auch nicht mehr als 65 Euro, allerdings kann es in der Nachkaufphase teurer werden. (Bundesumweltministerium, 2025)

Preisentwicklung im Überblick: 2021 bis 2026

Jahr CO₂-Preis pro Tonne Verfahren
2021 25 € Festpreis
2022 30 € Festpreis
2023 30 € Festpreis
2024 45 € Festpreis
2025 55 € Festpreis
2026 55–65 € Auktionsverfahren

Quelle: BEHG § 10 Abs. 2 (Festpreisphase), BEHV § 12 Abs. 1 (Preiskorridor 2026)

 

CO2-Bepreisung

Abbildung: So funktioniert die CO₂-Zertifikate-Auktion im BEHG 2026 – Unternehmen bieten innerhalb des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Alle erfolgreichen Bieter zahlen am Ende denselben Preis. Dieses Verfahren belohnt realistische Gebote und verhindert, dass Unternehmen mehr zahlen als nötig.

Wie genau funktioniert das Auktionsverfahren? Die Versteigerungen laufen als verdeckte Einheitspreisauktionen – also ohne Einsicht in die Gebote anderer Bieter (DEHSt, 2025). Die Details zum Ablauf erklärt unser Artikel → BEHG 2026: So funktioniert das neue Auktionsverfahren.

Was kostet die CO2-Steuer 2026 pro Energieträger?

Der CO₂-Preis wirkt sich unterschiedlich aus – je nachdem, welchen Brennstoff Ihr Unternehmen einsetzt. Entscheidend ist der spezifische Emissionsfaktor des jeweiligen Energieträgers (Anlage 2 BEHG).

Preisaufschläge nach Energieträger

Brennstoff CO₂-Faktor Mehrkosten bei 65 €/t vs. 55 €/t
Erdgas (Hs)* 0,1814 kg CO₂/kWh +0,181 Cent/kWh
Heizöl / Diesel 2,68 kg CO₂/Liter +2,68 Cent/Liter
Benzin 2,37 kg CO₂/Liter +2,37 Cent/Liter

Emissionsfaktoren gemäß Anlage 2 BEHG. Berechnete Aufschläge gerundet. Die berechneten ct/kWh-Aufschläge sind Näherungswerte. Exakte Aufschläge hängen vom tatsächlichen Auktionspreis ab, der erst im Laufe von 2026 feststeht.

Rechenbeispiel: Erdgas für ein mittelständisches Unternehmen

Ein produzierendes Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh Erdgas muss 2026 mit folgenden CO₂-Kosten rechnen:

  • Bei 55 €/t: 500.000 kWh × 0,202 kg/kWh × 55 €/t ÷ 1.000 = ca. 5.555 €
  • Bei 65 €/t: 500.000 kWh × 0,202 kg/kWh × 65 €/t ÷ 1.000 = ca. 6.565 €

Die Spanne beträgt also rund 1.000 Euro – allein durch die Schwankungsbreite des Preiskorridors.

Zum Vergleich: 2021 lagen die CO₂-Kosten bei gleichem Verbrauch noch bei rund 2.525 Euro. Die Belastung hat sich innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt.

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CO₂-Preis 2026 auf Erdgas: Auswirkung auf Ihre Gasrechnung

Erdgas ist der häufigste fossile Energieträger in der deutschen Industrie. Entsprechend stark wirkt sich die CO2-Steuer 2026 auf Gasrechnungen aus.

Der CO₂-Aufschlag erscheint auf Ihrer Gasrechnung als separater Posten und ist häufig als „BEHG-Umlage" oder „CO₂-Abgabe" ausgewiesen. Bei einem CO₂-Preis am oberen Rand des Korridors (65 €/t) zahlen Sie rund 1,31 ct/kWh zusätzlich zum reinen Gaspreis. (Bundesumweltministerium, 2025)

Was das für verschiedene Unternehmensgrößen bedeutet:

Jahresverbrauch Erdgas CO₂-Kosten bei 55 €/t CO₂-Kosten bei 65 €/t
100.000 kWh ~1.105 € ~1.306 €
500.000 kWh ~5.524 € ~6.529 €
1.000.000 kWh ~11.048 € ~13.057 €
5.000.000 kWh ~55.242 € ~65.286 €

Offizieller Emissionsfaktor für Erdgas 2026: 0,0558 t CO₂/GJ (Gesetzestext EBeV 2030 Anlage 2) / 0,20088 kg CO₂/kWh (umgerechnet, heizwertbezogen), Gültigkeit: 2023–2030 (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, 2022)

Für energieintensive Betriebe mit einem Verbrauch von mehreren Millionen Kilowattstunden summiert sich die CO₂-Abgabe auf fünf- bis sechsstellige Beträge pro Jahr. Die Frage ist nicht mehr, ob sich Dekarbonisierung rechnet – sondern wann sie günstiger wird als die fossile Alternative.

Sie möchten wissen, welche Alternativen zu Erdgas für Ihre Immobilien oder Produktionsstandorte infrage kommen? Unser Artikel → Dekarbonisierung: Lösungen für Ihre Gewerbeimmobilien zeigt konkrete Wege.

Wer zahlt die CO2-Steuer? Pflichten und Weitergabe

Die CO₂-Steuer zahlen zunächst die sogenannten „Inverkehrbringer" – also Brennstofflieferanten und Energieversorger. Sie kaufen die Emissionszertifikate und geben die Kosten über den Brennstoffpreis an ihre Kunden weiter.

Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Sie zahlen die CO₂-Steuer nicht direkt an den Staat, sondern über Ihre Energierechnung. Der Aufschlag steckt im Gaspreis, Heizölpreis oder Kraftstoffpreis.

Gibt es Entlastungen für Unternehmen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen:

  • Carbon-Leakage-Schutz: Unternehmen in Sektoren mit hohem Verlagerungsrisiko können eine Kompensation beantragen. Die Regelung basiert auf der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV).
  • Nachkauf-Option 2027: Wer 2026 nicht genug Zertifikate erworben hat, kann bis Ende August 2027 einen Nachkauf zu 70 Euro pro Zertifikat tätigen – allerdings begrenzt auf zehn Prozent der im Jahr 2026 erworbenen Menge (UBA, 2025).

Ausblick: CO₂-Preis 2027 und der Übergang zum EU-ETS 2

2026 ist ein Übergangsjahr. Die Versteigerungen im nEHS bereiten den Weg in den europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2), der bis 2028 eingeführt wird (UBA, 2025).

Was das für Unternehmen heißt:

  • Ab 2028 entfällt voraussichtlich der nationale Preiskorridor. Der CO₂-Preis könnte dann frei am Markt schwanken.
  • Der EU-ETS 2 bringt ein EU-weites System für Gebäude- und Verkehrsemissionen. Das nationale BEHG wird perspektivisch in dieses System überführt.
  • Planungssicherheit sinkt: Ohne Preisdeckel könnten die CO₂-Kosten deutlich über 65 Euro steigen – oder bei schwacher Nachfrage auch darunter fallen.

Unternehmen, die heute in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investieren, schützen sich gegen steigende CO₂-Preise. Wer seine Emissionen senkt, zahlt weniger – unabhängig davon, wo der Marktpreis liegt.

Kennen Sie die CO₂-Bilanz Ihres Unternehmens? Unser Artikel → CO₂-Bilanz für Unternehmen: Pflicht, Vorgehen und strategischer Nutzen erklärt, wer betroffen ist und wie Sie vorgehen.

Handlungsoptionen: So senken Sie Ihre CO2-Kosten

Die CO2-Bepreisung lässt sich nicht umgehen. Sie lässt sich aber aktiv gestalten. Drei Hebel stehen Ihnen zur Verfügung:

1. Energieeffizienz steigern

Weniger Verbrauch bedeutet weniger CO₂ – und damit geringere Zertifikatskosten. Ansatzpunkte:

  • Energiemonitoring einführen: Verbräuche transparent machen und Einsparpotenziale identifizieren. Auch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) setzt hier Anforderungen.
  • Prozessoptimierung: Abwärmenutzung, effizientere Antriebe, Gebäudedämmung
  • Verhaltensänderungen: Mitarbeitende sensibilisieren, Lastspitzen vermeiden

2. Energieträger wechseln

Der Umstieg von Heizöl auf Erdgas reduziert den CO2-Aufschlag bereits spürbar. Noch wirksamer: der Wechsel zu erneuerbaren Energien oder Strom aus Abwärme.

3. CO₂ bilanzieren und strategisch planen

Wer seine Emissionen kennt, kann gezielt reduzieren. Eine CO₂-Bilanz für Ihr Unternehmen schafft die Grundlage für strategische Entscheidungen. Auch der Product Carbon Footprint wird zunehmend von Geschäftspartnern und Kunden erwartet.

Die steigende CO₂-Bepreisung ist kein abstraktes Zukunftsthema mehr. Sie wirkt sich bereits auf Ihre Energiekosten aus. Diese drei Schritte helfen Ihnen, handlungsfähig zu bleiben.

Fazit

Die CO2-Bepreisung steigt – und sie wird nicht mehr sinken. Mit dem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ ab 2026 und dem EU-ETS 2 ab 2028 wird fossile Energie planbar teurer. Für Unternehmen mit hohem Erdgas- oder Heizölverbrauch summieren sich die Mehrkosten schnell auf fünf- bis sechsstellige Beträge pro Jahr.

Gleichzeitig eröffnet genau diese Entwicklung Spielräume. Wer jetzt in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und strategische CO₂-Bilanzierung investiert, senkt nicht nur seine CO2-Kosten. Er stärkt auch seine Wettbewerbsposition – gegenüber Kunden, Investoren und regulatorischen Anforderungen wie der CSRD-Berichtspflicht.

Drei Schritte, die Sie jetzt angehen können:

  1. Transparenz schaffen: Wo entstehen Ihre CO2-Kosten? Eine CO₂-Bilanz liefert die Antwort.
  2. Fördermittel prüfen: Das BAFA fördert Transformationspläne mit bis zu 60.000 Euro.
  3. Umsetzung starten: Ob Photovoltaik, Wärmepumpe oder Prozessoptimierung – jede eingesparte Tonne CO₂ spart bares Geld.

Wir wissen aus vielen Gesprächen: Der erste Schritt fühlt sich oft am schwersten an. Die gute Nachricht: Sie müssen ihn nicht alleine gehen.

Lassen Sie sich von unseren Energieexperten beraten – unverbindlich und kostenfrei. Gemeinsam finden wir den Weg, der zu Ihrer Situation passt.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur CO2-Steuer 2026

Wie hoch ist die CO2-Steuer 2026?

Die CO2-Steuer liegt 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Der genaue Preis wird durch ein Auktionsverfahren an der Energiebörse EEX ermittelt (DEHSt, 2025).

Was kostet die CO2-Steuer 2026 für Erdgas pro kWh?

Bei einem CO₂-Preis von 55 Euro pro Tonne beträgt der Aufschlag auf Erdgas rund 1,11 ct/kWh. Bei 65 Euro pro Tonne steigt er auf etwa 1,31 ct/kWh. Ein Unternehmen mit 500.000 kWh Erdgasverbrauch zahlt dadurch zwischen 5.555 und 6.565 Euro CO₂-Abgabe pro Jahr.

Wer muss die CO2-Steuer zahlen?

Zahlungspflichtig sind die Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe – also Energieversorger und Brennstoffhändler. Sie erwerben die Emissionszertifikate und geben die Kosten über den Energiepreis an ihre Kunden weiter. Für Endverbraucher erscheint der CO₂-Aufschlag als Bestandteil der Energierechnung.

Wie entwickelt sich der CO₂-Preis ab 2028?

Ab 2027 ist voraussichtlich kein Preiskorridor mehr vorgesehen. Der nationale Emissionshandel soll in den europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2) überführt werden (UBA, 2025). Unternehmen sollten sich auf einen marktbasierten Preis ohne Ober- oder Untergrenze einstellen.

Gibt es Ausnahmen für Unternehmen?

Ja. Unternehmen in Sektoren mit hohem internationalen Wettbewerbsdruck können über die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eine Kompensation beantragen. Zudem ist 2027 ein Nachkauf von 2026er Zertifikaten zu 70 Euro pro Stück möglich – begrenzt auf zehn Prozent der 2026 erworbenen Menge (UBA, 2025).

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Quellenverzeichnis

 

Topics: Steuern und Abgaben
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