Warum der Product Carbon Footprint für Unternehmen wichtig ist
Viele Entscheider müssen aktuell zwei Dinge gleichzeitig schaffen: Kosten stabil halten und steigende Datenanforderungen in der Lieferkette bedienen. Die konjunkturelle Lage bleibt angespannt. Gleichzeitig ist die regulatorische Entwicklung in Bewegung. In dieser Situation ist der PCF vor allem ein Steuerungsinstrument: Er macht Emissionen messbar. Und er macht Kostenhebel sichtbar. Drei Faktoren treiben das Thema:
Steigende Kundenanforderungen
Große Abnehmer in der Automobilindustrie, im Maschinenbau und im Handel fragen Emissionsdaten zunehmend konkret ab. Das ist selten ein „Nice-to-have“. Es ist eine Voraussetzung für Freigaben, Ausschreibungen oder Lieferantenbewertungen. Mit einem belastbaren PCF können Sie Zahlen liefern, Rückfragen beantworten und Diskussionen verkürzen.
Regulatorischer Druck wächst
Regulatorik bleibt ein Treiber. Sie ist aber nicht immer der Auslöser für ein Projekt. Viele Unternehmen warten ab, weil sich Anforderungen verschieben. Der PCF hilft trotzdem: Sie schaffen Datensicherheit und vermeiden hektische Nacharbeiten, wenn Pflichten konkret werden.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1781 hat die EU den Rahmen für Ökodesign-Anforderungen geschaffen (EUR-Lex, 2024) und für eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft. Die Verordnung gilt seit dem 18.07.2024 direkt in allen EU-Mitgliedstaaten (Umweltbundesamt, 2024).
Konkrete, produktgruppenspezifische Anforderungen werden durch delegierte Rechtsakte festgelegt. Diese sehen in der Regel Übergangsfristen vor.
Ab dem 19. Juli 2026 gilt zunächst ein Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte (Anhang VII), u. a. Kleidung, Kopfbedeckungen und Schuhe. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen; für mittlere Unternehmen gilt das Verbot ab 19. Juli 2030 (EUR-Lex, 2024).
Der Digitale Produktpass wird produktgruppenweise über delegierte Rechtsakte konkretisiert. Erst diese Rechtsakte legen fest, welche Angaben enthalten sein müssen und ab wann Pflichten gelten (EUR-Lex, 2024).
Hinweis: Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD/ESRS) ist für viele Unternehmen weiter relevant. Durch die Omnibus-Anpassungen hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen jedoch verändert (EUR-Lex, 2026). Details dazu finden Sie weiter unten im Abschnitt „Regulatorischer Rahmen: CSRD, ESPR und ESRS“.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bestimmt, welche Nachhaltigkeitsthemen berichtspflichtig sind. Ein produktbezogener PCF ist dabei nicht generell vorgeschrieben (Umweltbundesamt, 2025). Er kann jedoch im Rahmen wesentlicher Angaben oder entlang der Lieferkette faktisch erforderlich werden.
Emissionen werden teurer
Energie- und CO₂-Kosten sind ein direkter Ergebnistreiber. Ein PCF macht sichtbar, welche Materialien, Prozesse und Transporte Ihre Emissionen prägen. Das ist oft auch die Landkarte für Kostensenkung. Sie können Hotspots priorisieren und Maßnahmen mit belastbaren Zahlen bewerten.
Was ist der Product Carbon Footprint?
Der Product Carbon Footprint (PCF) erfasst alle Treibhausgasemissionen, die ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus verursacht. Er umfasst:
- Rohstoffgewinnung und Vorprodukte
- Produktion und Fertigung
- Transport und Logistik
- Nutzungsphase
- Entsorgung oder Recycling
Die Berechnung erfolgt nach international anerkannten Standards wie ISO 14067 und dem GHG Protocol Product Standard. Beide sind branchenübergreifend nutzbar und schaffen methodische Transparenz (Umweltbundesamt, 2025). Für eine belastbare Vergleichbarkeit zwischen Produkten braucht es zusätzlich konsistente Product Category Rules und vergleichbare Annahmen (Umweltbundesamt, 2025).
Die Ökodesign-Verordnung (ESPR, EU 2024/1781) setzt den Rahmen für nachhaltige Produkte. Konkrete Anforderungen entstehen erst über delegierte Rechtsakte je Produktgruppe (EUR-Lex, 2024). Der erste ESPR-Arbeitsplan wurde im April 2025 veröffentlicht und benennt priorisierte Produktgruppen für die Ausarbeitung solcher Anforderungen (EUR-Lex, 2025).

Regulatorischer Rahmen: CSRD, ESPR und ESRS
CSRD, ESPR und ESRS bilden gemeinsam den regulatorischen Rahmen, der PCF-Daten für bestimmte Unternehmen und Produktgruppen schrittweise relevant oder verbindlich macht. Wer die drei Regelwerke kennt, kann frühzeitig einschätzen, ob und wann produktbezogene Emissionsdaten im eigenen Geschäftsfeld gefordert werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, die in ihren Anwendungsbereich fallen, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) (EUR-Lex, 2022). Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem sogenannten Omnibus-Paket einen Vorschlag zur Änderung der CSRD vorgelegt (EUR-Lex, 2025). Dieser Vorschlag wurde anschließend als Richtlinie (EU) 2026/470 im Amtsblatt veröffentlicht und enthält eine deutliche Eingrenzung des CSRD-Anwendungsbereichs (EUR-Lex, 2026). Maßgeblich sind künftig Schwellenwerte von mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. EUR Nettoumsatz(Rat der EU, 2026). Welche Informationen offengelegt werden müssen, hängt weiterhin von den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab.
Ein Product Carbon Footprint (PCF) ist dabei nicht generell vorgeschrieben. Er kann jedoch relevant oder erforderlich werden, wenn produktbezogene Klimawirkungen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet werden.
Für die klimabezogene Berichterstattung legt der Standard ESRS E1 fest, welche Angaben Unternehmen zu ihren Treibhausgasemissionen machen müssen. Dazu gehören unter anderem die Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Scope 3). Produktbezogene Emissionsdaten können hierbei eine wichtige Rolle spielen, insbesondere bei Unternehmen mit emissionsintensiven Produkten oder Lieferketten. Um die Emissionen durch eingekaufte Waren (Scope 3.1) ermitteln zu können, braucht es die spezifischen Emissionen der Waren. Diese werden idealerweise in Form von PCFs durch die Lieferanten zur Verfügung gestellt. Hierdurch wird der Druck, einen PCF zu erstellen, durch die Wertschöpfungskette eines Produktes weitergegeben. Ein belastbar ermittelter Product Carbon Footprint kann deshalb eine wertvolle Datengrundlage für die Ermittlung und Kommunikation relevanter Emissionen sein.
ESPR / Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 gilt seit dem 18. Juli 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten (EUR-Lex, 2024). Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern ist direkt verbindlich.
Die Verordnung bildet den Rahmen für nachhaltigere Produkte in der EU. Welche konkreten Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen, wird schrittweise für einzelne Produktgruppen festgelegt. Dazu erlässt die Europäische Kommission sogenannte delegierte Rechtsakte, in denen beispielsweise Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Produktinformationen festgelegt werden. Der Geltungsbeginn eines delegierten Rechtsakts muss mindestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten liegen; in hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden (EUR-Lex, 2024).
Ein zentrales Element der Verordnung ist der Digitale Produktpass. Über ihn sollen künftig relevante Produktinformationen entlang des gesamten Lebenszyklus digital verfügbar gemacht werden. Welche Informationen enthalten sein müssen, wird für jede Produktgruppe gesondert festgelegt. Auch Angaben zum CO₂-Fußabdruck oder zu anderen Umweltwirkungen können Teil der künftigen Anforderungen sein.
Ab dem 19. Juli 2026 gilt zunächst das Vernichtungsverbot für bestimmte unverkaufte Verbraucherprodukte (u. a. Kleidung und Schuhe) für große Unternehmen; für mittelgroße Unternehmen greift es ab dem 19. Juli 2030 (EUR-Lex, 2024).
Der erste ESPR-Arbeitsplan der Europäischen Kommission wurde am 16. April 2025 veröffentlicht. Er benennt die Produktgruppen, die bei der Ausarbeitung der nächsten Regelungen vorrangig behandelt werden sollen (EUR-Lex, 2025). Dazu gehören unter anderem Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen sowie Stahl und Aluminium (EUR-Lex, 2025).
Konkrete produktspezifische Anforderungen unter der ESPR werden über delegierte Rechtsakte festgelegt. Der PCF kann zur Compliance-Anforderung werden, wenn er in einem solchen Rechtsakt für bestimmte Produktgruppen gefordert wird. Eine generelle Pflicht zur Erstellung eines PCF besteht derzeit nicht (EUR-Lex, 2024).
ESRS E1: Klimabezogene Angaben
ESRS E1 definiert die klimabezogenen Offenlegungspflichten innerhalb der CSRD. Die ESRS sind auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden (EUR-Lex, 2023). Unternehmen, die unter die Berichtspflicht fallen, müssen Scope-1-, Scope-2- und wesentliche Scope-3-Emissionen offenlegen. Produktbezogene Emissionsdaten fließen hier ein, sobald sie in der Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert wurden. Für Unternehmen mit emissionsintensiven Produktportfolios liefert ein belastbarer PCF die nötigen Datenpunkte für ESRS E1.
Strategische Vorteile eines Product Carbon Footprint
Ein PCF kann die Erfüllung von CSRD- und Ökodesign-Anforderungen unterstützen, ist aber nicht generell vorgeschrieben. Unter der CSRD hängt der Detailgrad von der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab. Unter der Ökodesign-Verordnung legen delegierte Rechtsakte produktgruppenspezifische Informationspflichten fest (EUR-Lex, 2024).
Unabhängig von regulatorischen Pflichten bietet der PCF strategische Vorteile:
Wettbewerbsvorteile sichern
- Kundenforderungen erfüllen: Große Abnehmer verlangen zunehmend Emissionsdaten von Lieferanten
- Ausschreibungen gewinnen: Öffentliche Auftraggeber berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien
- Marktposition stärken: Transparenz schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern
Kosten senken
- Emissionshotspots identifizieren: Der PCF zeigt, wo die größten Einsparpotenziale liegen
- Energieeffizienz steigern: Weniger Emissionen bedeuten oft geringere Energiekosten
- Materialeffizienz verbessern: Ressourcenschonung senkt Beschaffungskosten
Zukunftsfähigkeit sichern
- Regulatorische Entwicklungen antizipieren: Wer heute startet, ist auf künftige Anforderungen vorbereitet
- Lieferketten absichern: Transparenz über Scope-3-Emissionen stärkt die Resilienz
- Investoren überzeugen: ESG-Kriterien gewinnen bei Finanzierungsentscheidungen an Bedeutung
So unterstützt MVV Enamic bei der PCF-Berechnung
MVV Enamic begleitet Unternehmen bei der Ermittlung und Optimierung ihres Product Carbon Footprint:

Datenerfassung und Analyse
- Systematische Erfassung aller relevanten Emissionsquellen
- Aufbau einer belastbaren Datenbasis nach ISO 14067 und GHG Protocol
Product Carbon Footprint berechnen – Schritte im Überblick
Die PCF-Berechnung folgt einem strukturierten Prozess:
- Zieldefinition: Festlegung des Produkts, der funktionellen Einheit und der Systemgrenzen
- Datenerhebung: Erfassung von Energie-, Material- und Transportdaten entlang der Wertschöpfungskette
- Berechnung: Umrechnung der Aktivitätsdaten in CO₂-Äquivalente mittels Emissionsfaktoren
- Analyse: Identifikation von Emissionshotspots und Reduktionspotenzialen
- Dokumentation: Erstellung eines transparenten PCF-Berichts nach ISO 14067
Optimierung und Reduktion
- Identifikation von Emissionshotspots
- Entwicklung konkreter Maßnahmen zur CO₂-Reduktion
- Integration in Ihre Dekarbonisierungsstrategie
Vorbereitung auf regulatorische Anforderungen
- Unterstützung bei der CSRD-Berichterstattung
- Vorbereitung auf künftige Ökodesign-Anforderungen
Nächste Schritte: PCF-Berechnung starten
Sie möchten den Product Carbon Footprint Ihrer Produkte ermitteln? MVV Enamic unterstützt Sie – von der Datenerfassung bis zur Optimierungsstrategie.
Quellenverzeichnis
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EUR-Lex (2024): Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) – Digitaler Produktpass (u. a. Artikel 9 ff.) [Abrufdatum: 10.07.2026]
-
EUR-Lex (2022): Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (CSRD) [Abrufdatum: 10.07.2026]
-
EUR-Lex (2023): Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023, Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) [Abrufdatum: 06.07.2026]
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EUR-Lex (2024): Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) [Abrufdatum: 10.07.2026]
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EUR-Lex (2025): Communication from the Commission: Ecodesign for Sustainable Products and Energy Labelling Working Plan 2025–2030. COM(2025) 187 final [Abrufdatum: 10.07.2026]
-
EUR-Lex (2025): Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, COM(2025) 81 final (Omnibus I) [Abrufdatum: 10.07.2026]
-
EUR-Lex (2026): Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung u. a. der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) hinsichtlich bestimmter Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten [Abrufdatum: 10.07.2026]
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Rat der EU (2026): Council signs off simplification of sustainability reporting and due diligence requirements to boost EU competitiveness [Abrufdatum: 10.07.2026]
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Umweltbundesamt (2024): Neue Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte tritt in Kraft [Abrufdatum: 10.07.2026]
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Umweltbundesamt (2025): Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten, Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel (TEXTE 15/2025) [Abrufdatum: 10.07.2026]
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Umweltbundesamt (2025): Methoden zur Treibhausgasbilanzierung von Produkten in der Automobilindustrie. Climate Change 09/2025 [Abrufdatum: 10.07.2026]
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EFRAG (2025): EFRAG provides its technical advice on draft simplified ESRS to the European Commission[Abrufdatum: 10.07.2026]
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GHG Protocol (2022): Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting and Reporting Standard – Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions (Category 1: Purchased goods and services) [Abrufdatum: 10.07.2026]




