Das Wichtigste in 5 Minuten
Sie möchten die wichtigsten Änderungen im Überblick? Unser kurzes Erklärvideo fasst zusammen, wie das neue Auktionsverfahren ab 2026 funktioniert.
Im Video erfahren Sie:
- Warum 2026 ein Wendepunkt im Emissionshandel ist
- Wie der Preiskorridor von 55–65 € funktioniert
- Was das Einheitspreisverfahren für Ihr Unternehmen bedeutet
Mit dem Jahr 2026 tritt eine grundlegende Änderung bei der CO2-Bepreisung in Kraft. Mein Name ist Aida, ein KI Avatar und ich werde Ihnen heute wichtige Informationen zum neuen Emissionhandelsgesetz erklären. Der bisher staatlich festgelegte Fixpreis wird durch ein marktbasiertes Auktionsverfahren abgelöst. Was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet und wie MVV Energie Sie dabei begleitet, erfahren Sie in diesem Video. BEHG steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Es bildet den rechtlichen Rahmen für den nationalen Zertifikatehandel in Deutschland. Ziel ist die schrittweise Reduktion von CO2-Emissionen im Wärme- und Verkehrssektor durch eine gezielte Verknappung handelbarer Emissionszertifikate. Fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Diesel werden dadurch sukzessive verteuert, Anreize für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu schaffen. Seit Einführung des verbindlichen Preises im Jahr 2021 wurde dieser jährlich angehoben, mit Ausnahme des Jahres 2023, in dem aufgrund der Energiekrise keine Erhöhung erfolgte. Bis einschließlich 2025 gilt für alle Kunden ein einheitlicher, staatlich festgelegter CO2 Preis pro Kilowattstunde. Die Jahre 2026 und 2027 markieren eine Übergangsphase. Der fixe Einheitspreis wird durch einen Preiskorridor ersetzt, innerhalb dessen Emissionszertifikate versteigert werden. Dies bereitet den Übergang zum europäischen Emissionshandelssystem ETS zwei vor, das ab 2028 eine vollständig marktbasierte Preisbildung vorsieht. 2026 gilt erstmals ein fester Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Innerhalb dieser Spanne müssen alle Bieter ihre Gebote abgeben. Darunter oder darüber zu bieten, ist nicht möglich. Die Zertifikate werden anschließend in wöchentlichen, mengen begrenzten Auktionen versteigert, die voraussichtlich zwischen Juli und Oktober zweitausendsechsundzwanzig stattfinden. Geplant sind etwa siebzehn Auktionstermine. Pro Termin steht eine klar definierte Maximalmenge an Zertifikaten zur Verfügung, die nach dem Einheitspreisverfahren vergeben wird. Bieter wie beispielsweise MVV Energie müssen ihr Gebot innerhalb des Preiskorridors abgeben. Mindestens fünfundfünfzig Euro, maximal 65 Euro pro Tonne. Hier sehen Sie, wie das Einheitspreisverfahren funktioniert. Jeder Balken steht für ein Gebot. Die Höhe zeigt den gebotenen Preis, die Breite die gewünschte Zertifikatsmenge. Die Gebote sind von links nach rechts nach Preis sortiert. Hohe Gebote zuerst, niedrigere später. Die lila vertikale Linie markiert die insgesamt verfügbare Menge in der Auktion. In diesem Beispiel vier Millionen Zertifikate. Alle Gebote links davon können vollständig bedient werden. Beim letzten Bieter, den die Linie noch erreicht, reicht die verbleibende Menge allerdings nicht mehr aus. Er bekommt nur eine Teilzuteilung. Alle Bieter rechts davon gehen leer aus. Die lila horizontale Linie zeigt den Auktionspreis. Er entspricht dem Gebot des letzten noch berücksichtigten Bieters. Und genau diesen Preis zahlen am Ende alle erfolgreichen Bieter, unabhängig davon, welchen Preis sie ursprünglich eingegeben haben. Da die Zertifikatsmengen in der Auktionsphase begrenzt sind und voraussichtlich nicht für alle Marktteilnehmer ausreichen werden, schließen sich zwei weitere Phasen an. In der unlimitierten Festpreisphase können Zertifikate zu einem Preis von 68 Euro pro Tonne erworben werden. Darauf folgt eine Nachkaufphase zu 70 Euro pro Tonne. Diese gestaffelte Struktur stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer ihren Bedarf decken können. An dieser Stelle möchten wir mit einigen Unklarheiten aufräumen. Uns haben einige Kundenanfragen erreicht. Auf drei möchten wir im Folgenden eingehen. Erste Annahme, alle Unternehmen zahlen 2026 denselben CO2-Preis. Das ist ein Mythos. Ab 2026 liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Energieversorgers, die benötigten Emissionszertifikate zu einem marktadäquaten Preis zu fixieren. Je nach Auktionsergebnis und Zuteilungsquote können und werden sich die Preise zwischen verschiedenen Versorgern höchstwahrscheinlich unterscheiden. Zweite Annahme, der CO2-Preis kann 2026 maximal 65 Euro pro Tonne betragen. Auch das ist ein Mythos. Der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro gilt ausschließlich für die limitierte Versteigerungsphase. Erhalten Versorger dort nicht ausreichend Zertifikate, Zertifikate, wovon der Markt aktuell ausgeht, müssen in der Festpreisphase zu 68 Euro oder in der Nachkaufphase zu 70 Euro weitere Zertifikate preislich fixiert werden. Dritte Annahme, bei MVV Energie erhalten B2B-Kunden unterschiedliche CO2-Preise. Das ist ein Fakt, allerdings nur in einem Ausnahmefall. B2B-Kunden, deren Anlagen bereits dem europäischen ETS eins unterliegen und eine entsprechende Befreiung nach BEHG vorweisen können. Für alle anderen B2B-Kunden bildet MVV Energie einen mengengewichteten Mischpreis über alle erworbenen Zertifikate. Eine wichtige Information zur Abrechnung. Da die Auktionen erst im Sommer 2026 startet, die Belieferung und Rechnungsstellung jedoch bereits zu Jahresbeginn erfolgt, wird MVV Energie zunächst einen vorläufigen CO2-Preis von 65 Euro pro Tonne ansetzen. Die Korrektur auf den tatsächlichen abzurechnenden CO2-Preis erfolgt spätestens im Rahmen der regulären Schlussrechnung beziehungsweise der 13 Monatsrechnung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Fragen kommen Sie gerne auf Ihre Ansprechpartner zu oder schreiben eine E-Mail an unseren Support. Wir melden uns möglichst zeitnah bei Ihnen.
Was ist das BEHG? – Der nationale Emissionshandel im Überblick
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet die rechtliche Grundlage für den nationalen Emissionshandel (nEHS) in Deutschland. Seit 2021 müssen Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Benzin in Verkehr bringen, Emissionszertifikate erwerben (DEHSt, 2025, abgerufen am 14.01.2026). Der nEHS erfasst Sektoren, die nicht vom europäischen Emissionshandel (EU-ETS) abgedeckt sind. Vor allem Wärme und Verkehr. Das Ziel: CO₂-Emissionen mit einem Preis versehen und so Anreize für klimafreundliche Alternativen schaffen.
Der Unterschied zum EU-ETS:
- EU-ETS: Europäisches System für Industrie und Energiewirtschaft
- nEHS (BEHG): Nationales System für Wärme und Verkehr
Für Unternehmen bedeutet das: Die CO₂-Kosten werden über die Brennstofflieferanten auf die Endkunden umgelegt. Je höher der Verbrauch fossiler Brennstoffe, desto höher die Belastung.
BEHG 2026: Der Wechsel vom Festpreis zur Auktion
Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt im deutschen Emissionshandel. Nach fünf Jahren mit staatlich festgelegten Preisen beginnt nun der Übergang zum echten Marktmechanismus.
Festpreisphase 2021–2025: So funktionierte das System bisher
In der Einführungsphase galten feste Preise pro Emissionszertifikat. Unternehmen wussten genau, was sie zahlen müssen:
| Jahr | Festpreis pro Tonne CO₂ |
|---|---|
| 2021 | 25 € |
| 2022 | 30 € |
| 2023 | 30 € |
| 2024 | 45 € |
| 2025 | 55 € |
Diese Phase diente dem schrittweisen Einstieg. Unternehmen konnten sich auf planbare Kosten einstellen. Doch ab 2026 ändert sich das Prinzip grundlegend (DEHSt, 2025, abgerufen am 14.01.2026).
Auktionsphase ab 2026: Das Einheitspreisverfahren erklärt
Ab 2026 werden die nationalen Emissionszertifikate (nEZ) erstmals versteigert. Die rechtliche Grundlage bildet die novellierte Brennstoffemissionshandelsverordnung (BMUV, 2025, abgerufen am 14.01.2026). Die Versteigerungen werden an der Leipziger Energiebörse European Energy Exchange (EEX) durchgeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) hat die EEX am 22.09.2025 mit der Veräußerung der nEHS-Zertifikate ab 2026 beauftragt (DEHSt, 2025, abgerufen am 21.01.2026).
So funktioniert das Einheitspreisverfahren:
- Gebote abgeben: Unternehmen bieten auf Zertifikate mit ihrem gewünschten Preis
- Sortierung: Alle Gebote werden nach Preishöhe sortiert (höchstes zuerst)
- Zuteilung: Zertifikate werden von oben nach unten zugeteilt, bis das Angebot erschöpft ist
- Einheitspreis: Alle erfolgreichen Bieter zahlen denselben Preis – nämlich den des niedrigsten noch erfolgreichen Gebots
Beispiel: Bieter A bietet 64 €, Bieter B bietet 60 €, Bieter C bietet 58 €. Wenn alle drei erfolgreich sind, zahlen alle nur 58 € – den niedrigsten Zuschlagspreis.
CO₂-Zertifikate-Auktion

Abbildung: So funktioniert die CO₂-Zertifikate-Auktion im BEHG 2026 – Unternehmen bieten innerhalb des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Alle erfolgreichen Bieter zahlen am Ende denselben Preis. Dieses Verfahren belohnt realistische Gebote und verhindert, dass Unternehmen mehr zahlen als nötig.
Der Preiskorridor 2026: Zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne
Für das Jahr 2026 gilt ein gesetzlich festgelegter Preiskorridor. Der Auktionspreis kann sich nur innerhalb dieser Grenzen bewegen (DEHSt, 2025, abgerufen am 14.01.2026):
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Mindestpreis | 55 € pro Tonne CO₂ |
| Höchstpreis | 65 € pro Tonne CO₂ |
Was bedeutet das konkret?
- Unter 55 €: Gebote unter dem Mindestpreis werden nicht berücksichtigt
- Über 65 €: Der Preis wird auf 65 € gedeckelt, auch bei höherer Nachfrage
- Zwischen 55 und 65 €: Der Markt bestimmt den genauen Preis
Wichtig: Der Preiskorridor gilt nur für die Auktionsphase. In der Festpreisphase kostet ein Zertifikat 68 € und in der Nachkaufphase 70 €. Der tatsächliche Durchschnittspreis für Ihr Unternehmen hängt davon ab, aus welchen Phasen Ihr Versorger die Zertifikate bezieht.
Nach der Auktion: Festpreisphase und Nachkaufphase
Die Versteigerungsphase ist mengenlimitiert. Nicht alle Unternehmen werden dort ihren vollständigen Bedarf decken können. Deshalb schließen sich zwei weitere Phasen an (DEHSt, 2025, abgerufen am 14.01.2026).

Abbildung: So funktioniert die CO₂-Zertifikate-Auktion im BEHG 2026 – Unternehmen bieten innerhalb des Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Alle erfolgreichen Bieter zahlen am Ende denselben Preis.
Phase 2: Die Festpreisphase (November – Dezember 2026)
Direkt nach Ende der Versteigerungen beginnt die Festpreisphase. Sie richtet sich an Unternehmen, die in der Auktion nicht ausreichend Zertifikate erhalten haben.
Die wichtigsten Fakten:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Zeitraum | November – Dezember 2026 |
| Preis | 68 € pro Tonne CO₂ (Festpreis) |
| Mengenbegrenzung | Keine – unlimitiert |
| Voraussetzung | Unternehmen hat in der Auktion nicht genug Zertifikate erhalten |
Praxisbeispiel Festpreisphase: Ein Unternehmen benötigt 1.000 Zertifikate. In der Auktion konnte es nur 600 erwerben, weil die Nachfrage das Angebot überstieg. Die fehlenden 400 Zertifikate kauft es in der Festpreisphase zu 68 € pro Tonne.
Phase 3: Die Nachkaufphase (ab Januar 2027)
Die Nachkaufphase beginnt im Jahr 2027 und ermöglicht eine begrenzte Nachbeschaffung von 2026er Zertifikaten.
Die wichtigsten Fakten:
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Zeitraum | Ab Januar 2027 (bis 31. August 2027) |
| Preis | 70 € pro Tonne CO₂ (Festpreis) |
| Mengenbegrenzung | Max. 10 % der im Jahr 2026 beschafften Menge |
| Zweck | Absicherung gegen unerwarteten Mehrbedarf |
Praxisbeispiel Nachkaufphase: Ein Unternehmen hat 2026 insgesamt 1.000 Zertifikate erworben (aus Auktion + Festpreisphase). Im Jahr 2027 kann es über die Nachkaufphase zusätzlich bis zu 100 Zertifikate (10 %) zum Preis von 70 € nachkaufen.
Ausblick 2027/2028: Übergangsphase und ETS2-Integration
Das Jahr 2026 ist nur der Anfang der Transformation. Die EU-Umweltminister haben im November 2025 beschlossen, den Start des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) um ein Jahr auf 2028 zu verschieben (BDEW, 2025, abgerufen am 14.01.2026).
Was bedeutet das für 2027?
Das Jahr 2027 wird voraussichtlich zu einem weiteren Übergangsjahr. Der nationale Emissionshandel (nEHS) soll nach aktuellem Stand wie 2026 fortgeführt werden – mit Auktionsverfahren und Preiskorridor. Wichtig: Der Gesetzgeber hat für 2027 noch keine finale Entscheidung getroffen. Die folgenden Angaben basieren auf dem aktuellen Planungsstand.
| Aspekt | 2026 | 2027 | Ab 2028 |
|---|---|---|---|
| System | nEHS (Preiskorridor) | nEHS (Preiskorridor) | EU-ETS 2 |
| Preisbildung | 55–65 € (Auktion) / 68 € (Festpreis) / 70 € (Nachkaufphase) | 55–65 € (Auktion) / 68 € (Festpreis) / 70 € (Nachkaufphase) | Freier Markt |
| Preisgrenzen | Ja (Korridor) | Ja (Korridor) | Nein |
Wie funktioniert die Preiskopplung 2027?
Nach aktuellem Planungsstand folgt 2027 demselben Drei-Phasen-Modell wie 2026.
Solange der Gesetzgeber keine abweichenden Regelungen beschließt, können Sie für 2027 mit ähnlichen Preisstrukturen wie 2026 kalkulieren. Behalten Sie die politischen Entwicklungen im Blick – wir informieren Sie über Änderungen.
EU-ETS 2 – Der europäische Emissionshandel ab 2028
Ab 2028 startet das europäische Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) für Gebäude und Verkehr. Das deutsche nEHS wird dann größtenteils durch dieses EU-weite System abgelöst (IHK Karlsruhe, 2025, abgerufen am 14.01.2026).
Was Unternehmen wissen müssen:
- Freie Preisbildung: Keine Ober- oder Untergrenzen mehr
- Höhere Volatilität: Preise reagieren direkt auf Angebot und Nachfrage
- Preisprognosen: Bei Preisprognosen für EU-ETS 2 ist Vorsicht geboten, da viele Zahlen im Netz kursieren. Klar ist, die Preisvolatilität lag seit August 2025 bis Januar 2026 zwischen 65 bis 90 Euro pro Tonne CO₂. Es gibt Schätzungen mit Preisen von über 200 Euro pro Tonne nach 2030.
- Frontloading: Im ersten Jahr werden 30 % mehr Zertifikate ausgegeben, um Preissprünge abzufedern
Wichtig: Einige Emissionsquellen – insbesondere die Abfallverbrennung – verbleiben vorerst im nEHS und werden nicht sofort in das EU-ETS 2 überführt.
Was bedeutet das BEHG 2026 für Ihr Unternehmen?
Die Änderungen im BEHG haben direkte Auswirkungen auf Ihre Energiekosten. Je nach Energieverbrauch und Brennstoffmix können die Mehrkosten erheblich sein.
Konkrete Auswirkungen:
| Brennstoff | CO₂-Faktor | Mehrkosten bei 65 €/t vs. 55 €/t |
|---|---|---|
| Erdgas (Hs)* | 0,1814 kg CO₂/kWh | +0,181 Cent/kWh |
| Heizöl / Diesel | 2,68 kg CO₂/Liter | +2,68 Cent/Liter |
| Benzin | 2,37 kg CO₂/Liter | +2,37 Cent/Liter |
*Fußnote: Emissionsfaktoren gemäß EBeV 2030, Anlage 2, Teil 4. Heizöl EL und Dieselkraftstoff haben denselben Emissionsfaktor, da sie chemisch nahezu identisch sind. Erdgas brennwertbezogen (Hs), da Gasrechnungen in Deutschland auf Brennwertbasis erstellt werden.
Handlungsempfehlungen für Ihr Unternehmen:
- Budget anpassen: Kalkulieren Sie mit dem vorläufigen Preis von 65 € für 2026
- Energieeffizienz steigern: Jede eingesparte Kilowattstunde reduziert Ihre CO₂-Kosten
- Dekarbonisierung vorantreiben: Erneuerbare Energien und klimafreundliche Technologien senken die BEHG-Belastung langfristig
- Langfristig planen: Ab 2027 können die Preise deutlich steigen – investieren Sie jetzt in Effizienz
Unternehmen, die frühzeitig handeln, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Denn während die CO₂-Kosten steigen, profitieren effiziente Betriebe von niedrigeren Energiekosten.
Fazit
Das BEHG 2026 markiert den Übergang vom staatlich kontrollierten Festpreis zum marktbasierten Emissionshandel. Mit dem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bietet das Jahr 2026 noch ein gewisses Maß an Planungssicherheit. Doch die Richtung ist klar: Ab 2028 wird der CO₂-Preis voraussichtlich steigen. Das Jahr 2027 folgt nach aktuellem Planungsstand demselben Preiskorridor wie 2026 (55–65 €/t in der Auktion, 68 €/t in der Festpreisphase und 70 €/t in der Nachkaufphase).
Unser Tipp: Nutzen Sie das Jahr 2026, um Ihre Energiestrategie zu überprüfen und anzupassen. Die CO₂-Kosten werden nicht sinken, aber Ihr Verbrauch kann es.
FAQ: Häufige Fragen zum BEHG 2026
Wie hoch ist die CO₂-Abgabe 2026?
Der Preis liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Der genaue Betrag wird durch Auktionen ermittelt. In der anschließenden Festpreisphase (November–Dezember 2026) können Zertifikate zu 68 €/t erworben werden. In der Nachkaufphase (ab Januar 2027) sind zusätzlich bis zu 10 % der 2026 beschafften Menge zu 70 €/t erhältlich.
Was ist der Unterschied zwischen BEHG und EU-ETS?
Das BEHG regelt den nationalen Emissionshandel (nEHS) für Wärme und Verkehr in Deutschland. Das EU-ETS ist das europäische System für Industrie und Energiewirtschaft. Ab 2028 wird das deutsche nEHS größtenteils durch den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) abgelöst. Das Jahr 2027 bleibt ein Übergangsjahr mit dem nationalen System.
Wie funktioniert das Auktionsverfahren?
Die EEX (European Energy Exchange) versteigert die Emissionszertifikate im Einheitspreisverfahren im Auftrag des Umweltbundesamtes. Alle erfolgreichen Bieter zahlen denselben Preis – den des niedrigsten noch erfolgreichen Gebots. Das Verfahren ist fair und transparent (DEHSt, 2025, abgerufen am 21.01.2026).
Wer ist vom BEHG betroffen?
Direkt betroffen sind Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen (Inverkehrbringer). Indirekt tragen alle Endverbraucher die Kosten – über höhere Preise für Gas, Öl und Kraftstoffe.
Wie hoch könnte der CO2-Preis 2030 werden?
Experten rechnen mit deutlich steigenden Preisen: Das Forschungsprojekt Ariadne prognostiziert etwa 120 Euro pro Tonne, das EWI Köln sogar bis zu 151 Euro. Im europäischen Emissionshandel (EU-ETS 2) könnten Preise von 200 Euro oder mehr erreicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen nEHS und EU-ETS 2?
Der nationale Emissionshandel (nEHS) gilt seit 2021 in Deutschland für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr. Der EU-ETS 2 ist das europäische Pendant, das ursprünglich 2027 starten sollte, nun aber auf 2028 verschoben wurde. Beide Systeme werden mittelfristig zusammengeführt.
Quellenverzeichnis
- BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (2025): Was die Verschiebung des Europäischen Emissionshandels ETS 2 für die Energiebranche bedeutet. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- BMUV – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2025): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle (2025): nEHS Verkauf und Versteigerung. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle (2025): Inkrafttreten der novellierten BEHV mit Regelungen zum Veräußerungsverfahren ab 2026. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- IHK Karlsruhe (2025): Emissionshandel: Start des ETS 2 für den Verkehrs- und Gebäudesektor auf 2028 (wahrscheinlich) verschoben. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- Umweltbundesamt (2025): Erstmals Versteigerungen im nationalen Emissionshandel. [Abrufdatum: 14.01.2026]
- ZEW – Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (2025): „Die meisten sind auf diese Preise nicht vorbereitet". [Abrufdatum: 14.01.2026]



