Vom Festpreis zum Preiskorridor: Was sich 2026 ändert
Die nEHS-Zertifikate werden erstmals versteigert. Für die Auktionen gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Zertifikat; ein Zertifikat entspricht einer Tonne CO2 (UBA, 2026).
Die Festpreisphase lief von 2021 bis 2025. Der Preis lag 2021 bei 25 Euro und stieg schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 (UBA, 2026). Die Versteigerungen 2026 finden an der Energiebörse EEX statt. Das UBA beauftragte die EEX mit ihrer Durchführung (UBA, 2025).
Der Korridor gilt für die Versteigerungen. Nach der Versteigerungsphase sieht die BEHV Verkäufe von Überschussmengen zu 68 Euro je Zertifikat vor. Für 2026er Zertifikate ist bis zum 31. August 2027 außerdem ein Nachkauf zu 70 Euro je Zertifikat möglich. Die Nachkaufmenge ist auf zehn Prozent der 2026 erworbenen Menge zur Erfüllung der Abgabepflicht begrenzt (§§ 14 und 15 BEHV; UBA, 2025).
Der Korridor ist deshalb kein allgemeiner Höchstpreis für jede Beschaffung im Zusammenhang mit 2026. Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie im Beitrag BEHG 2026: So funktioniert das neue Auktionsverfahren.
Was kostet der CO2-Preis 2026 pro Energieträger?
Bei einem nEHS-Preis von 55 bis 65 Euro je Tonne steigen laut BMUKN die Verbraucherpreise für Erdgas 2026 gegenüber 2025 um bis zu 0,22 Cent/kWh. Für Diesel und Heizöl beträgt der ausgewiesene Anstieg bis zu 3,2 Cent/Liter (BMUKN, 2025b).
| Energieträger | 55 Euro je Tonne | 60 Euro je Tonne | 65 Euro je Tonne |
|---|---|---|---|
| Benzin | 0 Cent/Liter | 1,4 Cent/Liter | 2,8 Cent/Liter |
| Diesel und Heizöl | 0 Cent/Liter | 1,6 Cent/Liter | 3,2 Cent/Liter |
| Erdgas | 0 Cent/kWh | 0,11 Cent/kWh | 0,22 Cent/kWh |
Änderung des Verbraucherpreises 2026 gegenüber 2025 bei den jeweiligen Preisstufen des nEHS (BMUKN, 2025b).
Der Vergleich bildet Ihren Liefervertrag und weitere Preisbestandteile nicht vollständig ab. Nutzen Sie ihn deshalb als Orientierung, nicht als verbindlichen Aufschlag für Ihren Betrieb.
Für eine betriebliche Rechnung müssen Verbrauch, Brennstoff, Emissionsfaktor und Bezugsbasis zusammenpassen. Prüfen Sie außerdem, ob die verwendeten Werte netto oder brutto angegeben sind.
Wie wirkt sich der CO2-Kostenanteil auf Ihre Gasrechnung aus?
Der nEHS-Preis kann sich über den Brennstoffpreis auf Ihre Gasrechnung auswirken. Der veröffentlichte Zertifikatspreis allein ergibt jedoch keinen individuellen Rechnungsbetrag (UBA, 2026; BMUKN, 2025b).
Vergleichen Sie Ihre Rechnung mit dem Liefervertrag und dem Preisblatt. Wenn die Berechnungsbasis nicht erkennbar ist, fragen Sie Ihren Lieferanten nach der Aufschlüsselung.
Der BMUKN-Vergleich bezieht sich auf Verbraucherpreise und ersetzt keine Kalkulation für Gewerbe- oder Industrieverträge (BMUKN, 2025b). Für Ihre Planung zählt die Kostenbasis Ihres konkreten Vertrags. Informationen zur Erdgasversorgung für Unternehmen finden Sie auf unserer Website.
Wer muss im nEHS Zertifikate abgeben?
Im nEHS müssen grundsätzlich die BEHG-Verantwortlichen berichten und Zertifikate abgeben. Das UBA hält fest: "Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche." (UBA, 2026)
Das BEHG ist die Rechtsgrundlage für den nEHS. Zu den Verantwortlichen zählen Personen oder Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, etwa Gaslieferanten (UBA, 2026).
Unternehmen, die Brennstoffe lediglich einkaufen und verbrauchen, sind nicht automatisch selbst abgabepflichtig. Wer selbst Brennstoffe in Verkehr bringt, kann dagegen unmittelbar unter die Pflichten des BEHG fallen (UBA, 2026).
Viele Unternehmen spüren den CO2-Kostenanteil mittelbar über ihre Brennstoff- und Energiepreise (UBA, 2026; BMUKN, 2025b). Prüfen Sie mögliche Entlastungen anhand der aktuellen amtlichen Voraussetzungen, bevor Sie diese in die Budgetplanung einrechnen.
Was ändert sich 2027 und beim EU-ETS 2?
Der nEHS-Preiskorridor gilt für die Versteigerungen 2026. Für Brennstoffemissionen ab 2027 sieht die BEHV Verkäufe zu einem marktbasierten Preis vor; die vollständige Abgabepflicht im EU-ETS 2 beginnt am 1. Januar 2028 (BMUKN, 2025a; DEHSt, 2026a).
Bis einschließlich 2027 läuft eine Berichtsphase im EU-ETS 2. Währenddessen bestehen Berichtspflichten im EU-System parallel zu den Berichts- und Abgabepflichten des nEHS (DEHSt, 2026a).
Der EU-ETS 2 erfasst Brennstoffemissionen aus Gebäuden, dem Straßenverkehr und weiteren spezifischen Bereichen. Die Umstellung betrifft die Bereiche, die in das EU-System fallen, und sollte nicht pauschal als Ablösung jeder bisherigen BEHG-Anwendung verstanden werden (UBA, 2026; DEHSt, 2026a).
Das UBA beschreibt den Übergang als Schritt zur freien Preisbildung. Daraus lässt sich kein konkreter Preisverlauf ableiten. Die Kostenwirkung für Ihr Unternehmen hängt außerdem von Brennstoff, Emissionsfaktor und Liefervertrag ab (UBA, 2026).
Wie können Unternehmen ihre CO2-Kosten steuern?
Weniger Verbrauch fossiler Brennstoffe im Anwendungsbereich der CO2-Bepreisung kann die CO2-Kostenkomponente reduzieren. Die tatsächliche Wirtschaftlichkeit hängt zusätzlich von Investitions-, Betriebs- und Energiepreisen ab (UBA, 2026).
Sammeln Sie zunächst Verbrauchsdaten nach Brennstoff und Standort. Stimmen Sie diese mit Rechnungen und Lieferverträgen ab. So lässt sich die verwendete Preis- und Mengengrundlage prüfen.
Stellen Sie mögliche Maßnahmen einzeln gegenüber. Energieeffizienz, Prozessoptimierung und ein Wechsel des Energieträgers wirken unterschiedlich auf Verbrauch, Betrieb und Investitionen. Ein Wechsel von Heizöl zu Erdgas ist nicht automatisch wirtschaftlicher. Vergleichen Sie Kosten und Emissionen auf einer einheitlichen Bezugsbasis.
Wenn Fernwärme infrage kommt, prüfen Sie die Angaben des konkreten Wärmenetzes zu Erzeugungsmix, Emissionsfaktor und Kosten. Eine CO2-Bilanz für Ihr Unternehmen kann helfen, Emissionsquellen systematisch einzuordnen. Für mögliche Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Industrie und Immobilien sollten Sie neben dem CO2-Preis auch Investitions- und Betriebskosten betrachten.
Fazit
"CO2-Steuer 2026" ist eine fachlich ungenaue Bezeichnung für den CO2-Preis im nEHS. Die Versteigerungen, spätere Verkäufe und Nachkäufe folgen unterschiedlichen Regeln; der Übergang zum EU-ETS 2 verändert die Preisbildung für die erfassten Brennstoffemissionen (UBA, 2026; BMUKN, 2025a; DEHSt, 2026a).
Für Ihre Kostenplanung zählen Ihre Rolle im nEHS, der Kostenanteil im Energievertrag und die Wirkung konkreter Maßnahmen auf Ihre Gesamtkosten. Wenn Sie Ihre Kosten im Zusammenhang mit der CO2-Steuer 2026 anhand Ihrer Energieverträge und Verbrauchsdaten einordnen möchten, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit MVV Enamic auf.
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Quellenverzeichnis
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Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) (2025): §§ 12, 14, 15 und 16, geltende Fassung. [online] · Abrufdatum: 22.10.2026
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (2025a): Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung. Aktualisiert am 26.09.2025. [online] · Abrufdatum: 22.10.2026
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) (2025b): Ab 2026: Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigendem CO2-Preis. Pressemitteilung vom 29.12.2025. [online] · Abrufdatum: 22.10.2026
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Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) (2026a): EU-ETS-2-Berichtsphase 2024 bis 2027. [ohne Stand-Datum] · Abrufdatum: 22.10.2026
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Umweltbundesamt (UBA) (2025): Erstmals Versteigerungen im nationalen Emissionshandel. Pressemitteilung Nr. 35/2025 vom 02.10.2025. [online] · Abrufdatum: 22.10.2026
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Umweltbundesamt (UBA) (2026): Der Nationale Emissionshandel. Zuletzt aktualisiert am 21.05.2026. [online] · Abrufdatum: 22.10.2026




