Die BEG im Kurzüberblick
Die BEG bündelt zentrale Fördermittel des Bundes für energetische Gebäudesanierung. Sie ersetzt seit Januar 2021 frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich (BAFA, 2026). Zuständig sind das BAFA und die KfW.
Wie viel Förderung es gibt, hängt von den Klimaschutzmaßnahmen und den Investitionssummen ab. Die BEG gliedert sich in folgende Bereiche:
- Wohngebäude (BEG WG)
- Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Klimafreundliche Neubauten (KFN)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die BEG EM bietet hohe Zuschüsse für Eigentümer, Unternehmen und Contractoren. Die Förderung deckt einen prozentualen Anteil der Investitionskosten ab und muss nicht zurückgezahlt werden. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten zusätzlich einen Einkommensbonus.
BEG EM: förderfähige Einzelmaßnahmen 2026
Die BEG EM fördert energetische Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Voraussetzung: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen (BAFA, 2026). Gefördert werden Maßnahmen, die die Energieeffizienz erhöhen und Treibhausgasemissionen senken.
1. Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung: Außenwände, Dach, Kellerdecken und Geschossdecken
- Fenster und Türen: Austausch gegen energieeffiziente Modelle
- Sommerlicher Wärmeschutz: Installation von außenliegenden Sonnenschutzsystemen
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (ein System, das Wärme aus der Abluft zurückgewinnt und der Zuluft zuführt)
- Steuer-, Mess- und Regelungstechnik wie Smart-Home-Systeme
3. Heizungsanlagen
Förderfähige Heizsysteme:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Wärmenetzanschluss
- Gebäudenetzanschluss
Hinweis: Neue Schallanforderungen für Wärmepumpen seit 1. Januar 2026. Für elektrisch angetriebene Luft-Wärmepumpen gelten verschärfte Schallgrenzwerte. Gefördert werden nur noch Anlagen, deren Außeneinheiten den Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung erreichen (BWP, 2026). Bis zum 31. Dezember 2025 reichte eine Unterschreitung um 5 dB aus. Prüfen Sie die technischen Anforderungen vor der Antragstellung. Am besten ein Gerät aus dem Wärmeerzeuger-Portal (WEP) verwenden.
4. Heizungsoptimierung
Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bestehender Heizungsanlagen – etwa der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen.
5. Gebäudenetze
Aufbau oder Erweiterung von Netzen zur Versorgung von bis zu 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten mit leitungsgebundener Wärme.
6. Fachplanung und Baubegleitung
Professionelle Begleitung durch Energieeffizienz-Experten. Bis zu 50 Prozent der Kosten werden gefördert (BAFA, 2026).
Förderfähige Kosten und Obergrenzen
Nicht jede Ausgabe ist förderfähig. Welche Kosten die BEG EM anerkennt und wo die Grenzen liegen, ist für die Planung Ihres Vorhabens entscheidend.
Was ist förderfähig?
- Material- und Produktkosten
- Einbau und Montage durch Fachbetriebe
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
- Notwendige Umfeldmaßnahmen (z. B. Entsorgung alter Heizkessel)
Was ist NICHT förderfähig?
- Eigenleistungen
- Kosten für reine Schönheitsreparaturen
- Maßnahmen, die nicht der energetischen Verbesserung dienen
Maximale förderfähige Investitionssummen
| Maßnahme | Max. förderfähige Kosten | Mit iSFP-Bonus |
|---|---|---|
| Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik) | 30.000 € pro Wohneinheit/Jahr | 60.000 € pro Wohneinheit/Jahr |
| Heizungstausch (KfW) | 30.000 € für erste Wohneinheit | – |
| Fachplanung & Baubegleitung | 10.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus) / 20.000 € (Mehrfamilienhaus) | kein separater Höchstbetrag durch iSFP; iSFP-Bonus erhöht ggf. den Fördersatz (+5 %) |
(BAFA, 2026)
Beispielrechnung: Wärmepumpe für ein Gewerbegebäude
| Position | Betrag |
|---|---|
| Investitionskosten Wärmepumpe | 20.000 € |
| Grundfördersatz | 30 % = 6.000 € |
| Effizienz-Bonus (z. B. natürliches Kältemittel) | + 5 % = 1.000 € |
| Zuschuss gesamt | 7.000 € |
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der Maßnahme, den Boni und der individuellen Situation ab. Die Obergrenze liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten (BAFA, 2026).
Förderübersicht BEG EM 2026
Im Einzelnen gelten die nachfolgend genannten Prozentsätze mit einer Obergrenze von 70 Prozent:
| Durchführer | Einzelmaßnahme | Grundfördersatz | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Klimageschw.-Bonus** | Einkommens-Bonus | Fachplanung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| BAFA | Gebäudehülle | 15 % | 5 % | – | – | – | 50 % |
| BAFA | Anlagentechnik (außer Heizung) | 15 % | 5 % | – | – | – | 50 % |
| KfW | Solarthermie | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| KfW | Biomasseheizungen* | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| KfW | Wärmepumpen | 30 % | – | 5 % | max. 20 % | 30 % | *** |
| KfW | Brennstoffzellenheizungen | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| KfW | Wasserstofffähige Heizungen | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| KfW | Innovative Heizungstechnik (EE) | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| BAFA | Gebäudenetz (Errichtung/Erweiterung)* | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | 50 % |
| BAFA/KfW | Anschluss Gebäudenetz | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | 50 %*** |
| KfW | Anschluss Wärmenetz | 30 % | – | – | max. 20 % | 30 % | *** |
| BAFA | Heizungsoptimierung (Anlageneffizienz) | 15 % | 5 % | – | – | – | 50 % |
| BAFA | Emissionsminderung Biomasse | 50 % | – | – | – | – | 50 % |
- Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro gewährt.
- * Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 Prozent. Danach reduziert er sich gestaffelt (BAFA, 2026).
- ** Bei der KfW ist keine separate Förderung für Fachplanung und Baubegleitung möglich. Die Kosten werden als Umfeldmaßnahme mit den Fördersätzen des Heizungstausches gefördert.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, 2026)
Das Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer zuerst investiert und dann Förderung beantragt, geht in der Regel leer aus. Das gilt nicht nur bei der BEG, sondern bei fast allen Förderprogrammen (BAFA, 2026).
Wichtige Änderung: Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen beträgt seit Ende 2025 36 Monate (vorher 24 Monate). Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht mehr möglich (Öko-Zentrum NRW, 2025).
Schritt-für-Schritt: BAFA vs. KfW
| Schritt | BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) | KfW (Heizungstechnik) |
|---|---|---|
| 1 | Energieeffizienz-Experten beauftragen | Energieeffizienz-Experten beauftragen |
| 2 | Antrag im BAFA-Portal stellen (vor Baubeginn!) | Antrag im KfW-Portal stellen (vor Baubeginn!) |
| 3 | Maßnahme umsetzen | Maßnahme umsetzen |
| 4 | Verwendungsnachweis einreichen | Auszahlungsantrag stellen |
| 5 | Zuschuss erhalten | Zuschuss erhalten |
BEG EM für Unternehmen und Contractoren
Der Artikel steht auf b2b.mvv.de – und die BEG EM ist ausdrücklich auch für Geschäftskunden relevant.
Wer ist als Unternehmen antragsberechtigt?
- Unternehmen und Einzelunternehmer, die Eigentümer, Pächter oder Mieter des betroffenen Gebäudes sind
- Mieter und Pächter benötigen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers
Besonderheiten für Contractoren:
Contractoren – also Energiedienstleister, Energieversorger oder Handwerksbetriebe – können ebenfalls Anträge stellen, wenn sie Maßnahmen zur Energieversorgung umsetzen (BAFA, 2026).
Auch Nichtwohngebäude (NWG) wie Bürogebäude, Produktionshallen oder Pflegeeinrichtungen sind über die BEG EM förderfähig.
Sie möchten BEG EM-Förderung für Ihr Unternehmen nutzen?
Unsere Experten vom BFE Institut begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Umsetzung – und sorgen dafür, dass Sie keine Fördermöglichkeit verpassen.
Energieeffizienz-Experte (EEE)
Bei bestimmten BEG-EM-Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Das betrifft vor allem Arbeiten an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik.
Je nach Qualifikation übernehmen EEE mehrere Aufgaben:
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung für den BAFA-Antrag
- Begleitung der Planung
- Überwachung der Umsetzung
Bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden gefördert (BAFA, 2026).
Bei kleineren Vorhaben wie einfachen Heizungsoptimierungen ist die Expertenbeteiligung nicht immer erforderlich. Dann kann der Antrag direkt beim BAFA gestellt werden. Wer dennoch einen EEE einbindet, sichert die Qualität und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung.
Fazit
Die BEG EM bietet Unternehmen, Eigentümern und Contractoren attraktive Zuschüsse für energetische Sanierungen im Gebäudebestand. Mit Fördersätzen von bis zu 70 Prozent und einem verlängerten Bewilligungszeitraum von 36 Monaten sind die Rahmenbedingungen 2026 günstig.
Für Geschäftskunden lohnt sich ein genauer Blick: Auch Nichtwohngebäude sind förderfähig, und Contractoren können eigenständig Anträge stellen. Entscheidend ist die rechtzeitige Planung – denn der Antrag muss vor Baubeginn eingehen.
Wir bei MVV Enamic wissen aus vielen Gesprächen: Die Förderlandschaft ist komplex, und die Anforderungen ändern sich regelmäßig. Genau deshalb begleiten unsere Experten vom BFE Institut Sie durch den gesamten Prozess – von der Fördermittelprüfung bis zur Umsetzung.
Sprechen Sie mit unseren Experten über Ihre Fördermöglichkeiten →
FAQ – Häufige Fragen zur BEG EM Förderung
Wer kann BEG EM Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Einzelunternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Contractoren. Voraussetzung: Sie sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des betroffenen Gebäudes – oder haben die schriftliche Zustimmung des Eigentümers (BAFA, 2026).
Welche Kosten sind bei der BEG EM förderfähig?
Förderfähig sind Material- und Produktkosten, Einbau und Montage durch Fachbetriebe sowie Fachplanung und Baubegleitung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Die maximalen förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr – mit iSFP-Bonus bei 60.000 Euro (BAFA, 2026).
Wie lange ist der Bewilligungszeitraum bei der BEG EM?
Der Bewilligungszeitraum beträgt seit Ende 2025 36 Monate. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Planen Sie Ihr Vorhaben entsprechend, damit alle Maßnahmen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden (Öko-Zentrum NRW, 2025).
Welche Schallanforderungen gelten 2026 für Wärmepumpen?
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Luft-Wärmepumpen den Schallleistungspegel mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der EU-Ökodesign-Verordnung erreichen, um förderfähig zu sein. Zuvor reichten 5 dB Unterschreitung aus (BWP, 2026).
Quellenverzeichnis
- BAFA (2026): Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). (abgerufen am 28.05.2026)
- BAFA (2026): Förderübersicht BEG EM. (abgerufen am 28.05.2026)
- BAFA (2026): Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren. (abgerufen am 28.05.2026)
- BMWE (2026): Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ), Stand: 17.03.2026. (abgerufen am 28.05.2026)
- BWP (2026): BEG-Förderung 2026: Neue Schallanforderungen für Wärmepumpen. (abgerufen am 28.05.2026)
- Öko-Zentrum NRW (2025): Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG Änderungen. (abgerufen am 28.05.2026)
- KfW (2026): Bundesförderung für effiziente Gebäude. (abgerufen am 28.05.2026)



