Netzentgeltreform und AgNes: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Die Netzentgeltreform soll ab 2029 die Verteilung der Stromnetzkosten verändern. Die Bundesnetzagentur plant die finale Festlegung bis Ende 2026 (Bundesnetzagentur, 2026b). Damit stellen sich Ihnen Fragen zur Kapazitätsplanung und zur Steuerung des Strombezugs. Die künftigen Regeln stehen noch nicht fest. Prüfen Sie deshalb zunächst Ihre Energiedaten, bevor Sie Investitionen auf vermutete Entgelte ausrichten.
5 Min.
20. Oktober 2026
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Dieses Bild wurde vollständig mit KI generiert. Es enthält keine menschlich erstellten Bildelemente. MVV Enamic kennzeichnet KI-Inhalte für mehr Transparenz – gemäß EU AI Act, Art. 50.

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Netzentgeltreform und AgNes: Was Unternehmen jetzt wissen sollten
15:15

Warum ist eine Netzentgeltreform nötig?

Die Bundesnetzagentur will Netzkosten verursachungsgerechter verteilen und Flexibilität unterstützen. Sie beziffert das jährliche Kostenvolumen der Netzentgelte auf rund 37 Milliarden Euro (Bundesnetzagentur, 2026b). Mit AgNes will die Behörde diesen Kostenblock neu verteilen. Daraus ergibt sich für Ihr Unternehmen keine automatische Entlastung.

Die Bundesnetzagentur nennt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs als rechtlichen Anlass der Neuregelung. Die Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung laufen zum 31. Dezember 2028 aus (Bundesnetzagentur, 2026b). Die bisherige Abrechnungssystematik braucht deshalb neue Regeln.

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Zugleich verändert sich die Stromerzeugung. Erneuerbare Energieträger lieferten 2025 einen Anteil von 58,8 Prozent der erfassten Nettostromerzeugung. Gemeint ist die Einspeisung ins öffentliche Netz nach Abzug des Eigenverbrauchs der Kraftwerke. Die Zahl beschreibt nicht den Anteil am Stromverbrauch (Bundesnetzagentur, 2026d).

AgNes bezeichnet das Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom. Für Stellungnahmen zum vollständigen Entwurf galt der 18. September 2026 als Frist. Die Verfahrensseite nennt weiterhin einen Beschluss im laufenden Kalenderjahr als Ziel (Bundesnetzagentur, 2026c). Für die Umsetzung plant die Behörde konkretisierende Folgefestlegungen im kommenden Jahr (Bundesnetzagentur, 2026b).

Klären Sie deshalb, welche Leistung Ihr Standort tatsächlich benötigt. Prüfen Sie neben dem heutigen Verbrauch auch geplante Erweiterungen und elektrische Anlagen. So können Sie spätere Regelungen auf Ihre Betriebssituation beziehen, statt nur allgemeine Schlagzeilen zu bewerten.

Wie sollen Kapazitätspreise und dynamische Netzentgelte funktionieren?

Kapazitätspreise sollen bestellte Leistung bepreisen; dynamische Entgelte sollen Anreize gegen zusätzliche Netzbelastung setzen. Im Mai-Zwischenstand stellte die Bundesnetzagentur für Verbraucher über 100.000 kWh Jahresverbrauch ein Kapazitätspreismodell vor (Bundesnetzagentur, 2026a). Vorgesehen waren ein Kapazitätspreis, ein Überschreitungsaufschlag und weiterhin ein Arbeitspreis. Das ist ein Vorschlag, keine bereits geltende Abrechnungsvorschrift.

Der Kapazitätspreis bezieht sich auf bestellte Leistung und wird in Euro je Kilowatt und Jahr angegeben. Der Arbeitspreis bezieht sich auf die bezogene Strommenge. Hinzu käme ein Aufschlag für Strombezug oberhalb der Bestellkapazität. Die August-Mitteilung bestätigt, dass die vorgestellten Regelungen in den Festlegungsentwurf eingeflossen sind (Bundesnetzagentur, 2026a; 2026b). Daraus folgt keine Garantie, dass jedes Detail unverändert beschlossen wird. Setzen Sie die für Entgelte bestellte Kapazität außerdem nicht ungeprüft mit Ihrer technischen Netzanschlusskapazität gleich.

Bestellkapazität und Lastspitzen

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte dazu: "Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch." (Bundesnetzagentur, 2026a) Prüfen Sie für Ihre Planung, wann Ihr Unternehmen Strom bezieht. Die Jahressumme allein zeigt den zeitlichen Verlauf nicht. Vergleichen Sie bei späteren Kostenrechnungen die gesamten Stromkosten, nicht einzelne Preisbestandteile.

Die Bundesnetzagentur bezifferte die Redispatch-Kosten des Vorjahres auf rund 3,06 Milliarden Euro einschließlich Reservevorhaltung. Redispatch sind Eingriffe in die Stromerzeugung zur Vermeidung von Netzengpässen. Dynamische Preissignale sollen diesen Kostenblock reduzieren. Ein konkretes Konzept plant die Behörde für 2027 (Bundesnetzagentur, 2026a). Unterscheiden Sie bei Ihrer Planung deshalb Börsenpreise und netzbezogene Preissignale.

Regionale Unterschiede sind bei netzbezogenen Signalen entscheidend. Die Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur sehen eine dynamische Komponente nur dort und dann vor, wo Netzengpässe bestehen oder absehbar sind (Bundesnetzagentur, 2026e). Das ist noch kein beschlossenes Tarifmodell. Ein niedriger Börsenpreis bedeutet deshalb nicht automatisch ein günstiges Netzentgelt an Ihrem Standort. Prüfen Sie jeden Netzanschluss separat.

Günstiger Strompreis günstiger Bezugszeitpunkt

Für Ihre Vorbereitung auf die Netzentgeltreform empfiehlt sich eine Rechnung mit mehreren Varianten. Ein Beispiel ist eine verschiebbare Speicherladung: Rechnen Sie durch, ob ein anderer Ladezeitpunkt netzbezogene Belastungen vermeiden könnte. Die Behörde nennt solche Verhaltensanpassungen als mögliche Chance für Speicherbetreiber (Bundesnetzagentur, 2026a). Berücksichtigen Sie Strompreis, Kapazitätskosten, Betriebsaufwand und Speicherverluste gemeinsam. Ein Vorteil bleibt offen, solange Entgeltparameter fehlen.

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Verbraucher, Einspeiser und Speicher brauchen unterschiedliche Rechnungen. Der Mai-Zwischenstand sieht für Erzeugungsanlagen einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis vor. Für Stromspeicher ist ebenfalls ein Kapazitätspreis vorgesehen, jedoch kein Arbeitspreis zur Netzfinanzierung. Heimspeicher in der Niederspannung sind davon ausgenommen. Dynamische Entgelte für Speicher und Einspeiser sind gesondert und zeitlich gestaffelt vorgesehen (Bundesnetzagentur, 2026a). Prüfen Sie Übergänge und Schutzregeln anhand der endgültigen Festlegung. Vertiefende Informationen finden Sie zum Bandlastprivileg und zur neuen Netzentgeltsystematik.

Wie können Sie Ihr Energiemanagement auf AgNes vorbereiten?

Sie können Lastprofile und steuerbare Verbraucher bereits heute untersuchen. Dafür müssen Sie den endgültigen Tarif nicht kennen. Beginnen Sie mit Ihren Lastprofilen, also dem zeitlichen Verlauf des Strombezugs. Erfassen Sie höchste Leistungswerte, deren Ursachen und die verfügbaren Messstellen. Prüfen Sie zusätzlich Ihre vertraglich vereinbarte Netzkapazität und den Bedarf geplanter Anlagen.

Prüffeld Konkrete Aufgabe Ergebnis für Ihre Planung
Lastprofil Leistungsspitzen und deren Ursachen untersuchen Nachvollziehbarer Leistungsbedarf
Netzanschluss Vertragliche und technische Grenzen getrennt erfassen Klare Ausgangslage für Kapazitätsszenarien
Flexibilität Verschiebbare Prozesse und Betriebsgrenzen dokumentieren Liste technisch möglicher Anpassungen
Erzeugung und Speicher Energieflüsse zeitlich gemeinsam betrachten Abgestimmte Steuerungsszenarien
Wirtschaftlichkeit Annahmen, Kostenbestandteile und Betriebsaufwand offenlegen Vergleichbare Varianten statt Sparversprechen

Vergleichen Sie normale Produktionstage mit Anfahrphasen und Stillständen. Kennzeichnen Sie ungewöhnliche Verläufe. Klären Sie fehlende Messwerte, bevor Sie Kapazitätsentscheidungen ableiten.

Energiecontrolling wertet Verbräuche und Kosten aus. Ein Bericht senkt den Verbrauch noch nicht. Für eine aktive Steuerung brauchen Sie außerdem Zuständigkeiten, technische Schnittstellen und klare Betriebsgrenzen. Beziehen Sie Ihre Produktion früh ein, damit Lastverschiebungen weder Qualität noch Lieferfähigkeit gefährden. Eine Energiemanagement-Software kann Messdaten und Auswertungen dafür zusammenführen.

Prüfen Sie Eigenerzeugung, Speicher und Verbrauch gemeinsam. Wenn Sie einen Speicher laden, verändert sich der Strombezug am Netzanschluss. Beim Entladen kann er den Bezug reduzieren. Betrachten Sie deshalb den zeitlichen Verlauf aller Energieflüsse, bevor Sie eine Steuerungsstrategie festlegen. Ermitteln Sie anschließend, welche Prozesse sich verschieben lassen und welche unverändert laufen müssen.

Notieren Sie für jede verschiebbare Last die Dauer und die technischen Grenzen. Untersuchen Sie diese Energieflexibilität anschließend in Szenarien. Nutzen Sie dazu unterschiedliche Annahmen für Kapazitätspreise und mögliche Überschreitungen. Kennzeichnen Sie angenommene Preise ausdrücklich. Für die technische Umsetzung können Sie Möglichkeiten des Spitzen- und Ladelastmanagements prüfen. Vergleichen Sie Varianten mit denselben Daten. Halten Sie fest, welche Annahmen das Ergebnis verändern.

Sie müssen nicht jede Flexibilitätsoption sofort umsetzen. Priorisieren Sie zunächst Maßnahmen, die auch unter den heutigen Bedingungen sinnvoll sind. Trennen Sie dabei Datenaufbereitung, organisatorische Änderungen und Investitionen. Damit sehen Sie, welche Entscheidungen schon belastbar sind und welche vom endgültigen Beschluss abhängen. Bewerten Sie einen Speicher deshalb nicht allein anhand erhoffter Netzentgeltrabatte.

Fazit: Vorbereitung ohne voreilige Festlegung

Bereiten Sie die Netzentgeltreform mit einer Bestandsaufnahme vor, nicht mit einem vorweggenommenen Tarifmodell. Legen Sie jetzt fest, wer Ihre Daten zusammenführt und Szenarien prüft. Halten Sie technische Grenzen und offene Annahmen schriftlich fest. Wenn Sie Ihre nächsten Schritte besprechen möchten, nehmen Sie Kontakt mit MVV Enamic auf. Für den Austausch zu Ihren Messdaten und Steuerungsfragen können Sie sich auch an econ solutions wenden.

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Quellenverzeichnis

Topics: Energiemanagement
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