Grüne Fernwärme - welche Förderungen sind möglich?

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderprogramm für den Ausbau grüner Fernwärme in Deutschland. Sie unterstützt sowohl den Neubau klimafreundlicher Wärmenetze als auch die Transformation bestehender Infrastruktur. Dieser Beitrag erklärt, welche Förderungen aktuell verfügbar sind, wer antragsberechtigt ist und was sich geändert hat.

6 Min.
26. Oktober 2023
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Grüne Fernwärme - welche Förderungen sind möglich?
13:05

Warum grüne Fernwärme gefördert wird

Grüne Fernwärme gilt als Schlüssel zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gebieten bietet der Anschluss an klimafreundliche Wärmenetze eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Einzelheizungen. Wärmenetze erschließen Quellen, die dezentrale Heizungen nicht nutzen können: Tiefe Geothermie, industrielle Abwärme – etwa aus Rechenzentren oder der Lebensmittelproduktion und Großwärmepumpen (BMWK, 2022).

Zwei Gesetze bilden den ordnungsrechtlichen Rahmen:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit dem 1. Januar 2024. Es verankert Fernwärme als zentrales Element der klimafreundlichen Wärmeversorgung.
  • Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung und Wärmenetzbetreiber zur Erstellung von Dekarbonisierungsfahrplänen (§ 32 WPG).

Bis zu 100 Millionen Euro pro Antrag sind möglich (BAFA, 2026). 2026 gelten neue Antragsbedingungen: Ein aktualisiertes Merkblatt regelt die Förderbedingungen neu, und die Förderung von Transformationsplänen für bestehende Wärmenetze wurde zum 1. April 2026 eingestellt (BAFA, 2026). Die Weichen sind gestellt. Doch wie sehen die konkreten Förderungen aus und was hat sich 2026 geändert?

Was hat sich 2025/2026 geändert?

Die BEW-Förderlandschaft hat sich in kurzer Zeit deutlich verändert. Drei Neuerungen sind besonders relevant:

Förderstopp für Transformationspläne (Modul 1)

Seit dem 1. April 2026 fördert das BAFA keine Transformationspläne für bestehende Wärmenetze mehr (BAFA, 2026). Der Hintergrund: Nach § 32 WPG sind Betreiber von Wärmenetzen ohnehin verpflichtet, Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne bis zum 31. Dezember 2026 zu erstellen (WPG, § 32 Abs. 1). Eine gesetzliche Pflicht ist nach Bundeshaushaltsrecht nicht förderfähig.

Ausnahmen: Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze bleiben förderfähig. Ebenso Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze, hier wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2030 verlängert (BAFA, 2026).

Neues BAFA-Merkblatt ab 1. Januar 2026

Ein einheitliches Merkblatt ersetzt alle bisherigen modulspezifischen Merkblätter. Es gilt für alle ab dem 1. Januar 2026 gestellten Anträge (BAFA, 2026). Die wichtigsten Änderungen:

  • 10-Prozent-Regel: Der Anteil ungeförderter Wärmeerzeugungsanlagen an der Wärmebereitstellung darf maximal 10 Prozent betragen.
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns sind erstmals klar geregelt. Planungsleistungen und bedingte Verträge sind vor dem Zuwendungsbescheid zulässig.
  • Aufstockung: Bestehende Förderanträge können um neue förderfähige Kostenpositionen aufgestockt werden.
  • Betriebskostenförderung (Modul 4): Die Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,5 muss dauerhaft eingehalten werden. Bei starken Abweichungen kann das BAFA den Förderbetrag rückwirkend neu berechnen (BAFA, 2026).

Neues Onlineportal für Antragstellung

Seit dem 14. April 2026 steht ein neues Onlineportal der Förderzentrale Deutschland (FZD) für die digitale Antragstellung und Kommunikation zur Verfügung (BAFA, 2026). Aktuell gilt das Portal für neue Förderanträge in Modul 1 (Machbarkeitsstudien).

Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Vereine, Genossenschaften und Contractoren. Voraussetzung: Das betreffende Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik errichtet werden. Außerdem müssen die Fernwärmenetze mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen (BAFA, 2022).

Die vier Module der BEW im Detail

Modul 1: Machbarkeitsstudien (und Transformationspläne – eingeschränkt)

Wichtig: Die Förderung von Transformationsplänen für bestehende Wärmenetze wurde zum 1. April 2026 eingestellt (BAFA, 2026).

Weiterhin förderfähig sind:

  • Machbarkeitsstudien für neu zu errichtende Wärmenetze
  • Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze (Frist bis 31.12.2030)

Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der Kosten. Der Planungszeitraum umfasst 12 Monate (einmalig verlängerbar auf 24 Monate). Die maximale Fördersumme liegt bei zwei Millionen Euro pro Antrag (BAFA, 2022). Umfeldmaßnahmen wie Probebohrungen für den Einsatz von Tiefengeothermie können mitgefördert werden.

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau- und Bestandsnetze

Dieses Modul fördert die Umsetzung der in einem Transformationsplan oder einer Machbarkeitsstudie erarbeiteten Maßnahmen. Die Förderquote beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur (BAFA, 2022).

  • Bewilligungszeitraum: 48 Monate, einmalig um 24 Monate verlängerbar
  • Maximale Fördersumme: 100 Millionen Euro pro Antrag
  • Gilt für: Neubau grüner Fernwärmenetze und Transformation bestehender Wärmenetze

Neu seit 2026: Der Anteil ungeförderter Wärmeerzeugungsanlagen darf maximal 10 Prozent betragen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des BAFA zulässig (BAFA, 2026).

Modul 3: Einzelmaßnahmen

Nicht immer ist eine vollständige Transformation nötig. Oft reicht es, einzelne Komponenten zu verändern, z.B. Erzeuger, Netzanschlüsse oder Übergabestationen. Modul 3 fördert solche schnell umsetzbaren Einzelmaßnahmen, sofern sie in einem Transformationsplan oder einer Machbarkeitsstudie erarbeitet wurden (BAFA, 2022).

  • Förderquote: bis zu 40 Prozent der Investition
  • Bewilligungszeitraum: 24 Monate, verlängerbar um 12 Monate
  • Maximale Fördersumme: 100 Millionen Euro pro Antrag

Neu seit 2026: Bestehende Förderanträge können um neue förderfähige Kostenpositionen aufgestockt werden (BAFA, 2026).

Modul 4: Betriebskostenförderung

Werden Solarthermieanlagen oder strombetriebene Wärmepumpen über die Module 2 oder 3 gefördert, kann zusätzlich eine Betriebskostenförderung beantragt werden (BAFA, 2022).

  • Solarthermieanlagen: 1 Cent pro Kilowattstunde eingespeister Wärmemenge
  • Strombetriebene Wärmepumpen: Förderhöhe richtet sich nach der Jahresarbeitszahl (JAZ), das ist der Quotient aus erzeugter Wärme und eingesetzter elektrischer Energie über ein ganzes Jahr
  • Laufzeit: 10 Jahre nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage

Wichtige Änderung 2026: Die JAZ von mindestens 2,5 muss dauerhaft eingehalten werden. Bei starken Abweichungen zwischen der im Antrag angesetzten und der tatsächlich erreichten JAZ kann das BAFA den Förderbetrag in Cent/kWh rückwirkend neu berechnen und die Förderung für Folgejahre anpassen (BAFA, 2026). Das erhöht das Risiko für Betreiber, daher ist eine sorgfältige Planung der Wärmepumpenanlage noch wichtiger geworden.

Sie möchten wissen, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Unsere Fördermittelberatung unterstützt Sie bei der Einschätzung.

Welche Technologien sind förderfähig?

Die BEW-Richtlinie sieht finanzielle Zuschüsse für eine breite Palette von Technologien vor (BAFA, 2022):

  • Tiefe Geothermie – einschließlich geologischer Voruntersuchungen, Erkundungs- und Förderbohrungen
  • Solarthermische Anlagen
  • Großwärmepumpen – zur Nutzung von Umgebungswärme aus Gewässern, Abwasser oder oberflächennaher Geothermie
  • Biomasseanlagen und Anlagen zur Verbrennung gasförmiger Biomasse (Biomethan, Biogas, Klärgas, Deponiegas)
  • Abwärmeanlagen – unvermeidbare Abwärme aus Industrie, Gewerbe und dem tertiären Sektor, etwa aus Rechenzentren oder der Lebensmittelproduktion (BAFA, 2026)

Ergänzend sind Infrastrukturkomponenten förderfähig: Wärmespeicher, Steuerungs- und Regelungstechnik, Maßnahmen zur Reduktion von Netzverlusten, Rohrleitungen, Wärmenetztrassen und Übergabestationen.

Wärmeplanungsgesetz (WPG) und WVSG – der ordnungsrechtliche Rahmen

Neben der BEW-Förderung prägen zwei Gesetze den Ausbau grüner Fernwärme:

Wärmeplanungsgesetz (WPG): Seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es verpflichtet Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung. Betreiber von Wärmenetzen müssen bis zum 31. Dezember 2026 Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrpläne erstellen und der zuständigen Stelle vorlegen (WPG, § 32 Abs. 1). Für industrielle Prozesswärmenetze gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2030. Diese Pflicht war auch der Grund für die Einstellung der Modul-1-Förderung für Transformationspläne bestehender Netze.

WVSG (Wärmenetz-Beschleunigungsgesetz): Ergänzt das WPG und zielt auf beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Fernwärmenetzen. Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen kürzer werden, um den Ausbau grüner Fernwärme zu beschleunigen.

Für Unternehmen, die ihre Dekarbonisierungsstrategie planen, sind beide Gesetze relevant – sie schaffen Planungssicherheit und definieren klare Zeitrahmen.

Wie kommen Sie zur Förderung?

Das BAFA ist für die Vergabe der BEW-Förderungen zuständig. Seit dem 14. April 2026 erfolgt die Antragstellung über ein neues Onlineportal der Förderzentrale Deutschland (BAFA, 2026).

Ihr Weg zur Förderung in drei Schritten:

  1. Förderfähigkeit prüfen: Erfüllt Ihr Wärmenetz die 75-Prozent-Anforderung für erneuerbare Energien und Abwärme?
  2. Machbarkeitsstudie oder Transformationsplan erstellen: Für Module 2 und 3 ist ein vorliegender Plan Voraussetzung.
  3. Antrag beim BAFA stellen: Über das neue Onlineportal – achten Sie auf die aktuellen Merkblatt-Anforderungen (Version 3.0 vom 01.01.2026).

Die Förderlandschaft für Wärmenetze ist komplex. Zwischen Kostendruck und Nachhaltigkeitszielen den richtigen Weg zu finden, ist keine leichte Aufgabe. Wir bei MVV Enamic kennen diese Herausforderung aus vielen Projekten. Unsere Fördermittelberatung begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur Antragstellung – damit kein Fördereuro auf der Strecke bleibt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Fernwärmeförderung

Wer kann eine Fernwärme-Förderung über die BEW beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Vereine, Genossenschaften und Contractoren. Das Wärmenetz muss mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der Bundesrepublik errichtet werden (BAFA, 2022).

Wie hoch ist die Förderquote bei der BEW?

Je nach Modul zwischen 40 und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 100 Millionen Euro pro Antrag in den Modulen 2 und 3 (BAFA, 2022).

Werden Transformationspläne (Modul 1) noch gefördert?

Nur eingeschränkt. Seit dem 1. April 2026 werden Transformationspläne für bestehende Wärmenetze nicht mehr gefördert. Machbarkeitsstudien für neue Netze und Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze sind weiterhin förderfähig (BAFA, 2026).

Wo wird der Antrag für die BEW gestellt?

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das neue Onlineportal der Förderzentrale Deutschland, das seit dem 14. April 2026 verfügbar ist (BAFA, 2026).

Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) und warum ist sie für die BEW wichtig?

Die JAZ misst die Effizienz von Wärmepumpen über ein ganzes Betriebsjahr. Für die Betriebskostenförderung (Modul 4) muss eine JAZ von mindestens 2,5 dauerhaft eingehalten werden. Bei Unterschreitung kann das BAFA Fördermittel zurückfordern oder den Förderbetrag neu berechnen (BAFA, 2026).

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